Hartnäckig hält sich das Gerücht, Haustiere in der Mietwohnung wären generell verboten. So pauschal lässt sich das aber nicht sagen. Es gibt verschiedene Tierarten, die ohne Weiteres und ohne dass der Vermieter informiert werden muss, gehalten werden dürfen. Ebenso gibt es genehmigungspflichtige Tiere, die mit der Erlaubnis des Vermieters aufgenommen werden können. Sollte ein Vermieter Haustiere in seiner Mietwohnung partout nicht wollen, muss er hierfür triftige Gründe liefern. Dieser Artikel liefert Ihnen die wichtigsten Informationen zu Haustieren in Mietwohnungen.
Der BGH hat 2013 entschieden, dass ein generelles Verbot von Haustieren in Mietwohnungen nicht zulässig ist. Es gibt allerdings klare Regeln, an die Sie sich halten müssen, wenn Sie Haustiere in der Mietwohnung halten möchten. So dürfen beispielsweise Hunde und Katzen zu keiner Belästigung für andere Mietparteien werden. Ist dies nicht der Fall und liegen auch keine anderen Gründe für eine Ablehnung vor, können Sie Haustiere in der Mietwohnung halten. Der Gesetzgeber möchte so verhindern, dass Sie unverhältnismäßig stark in Ihrer Lebensgestaltung eingeschränkt werden. Sollten sich anderslautende Paragraphen in Ihrem Mietvertrag befinden, so sind diese ungültig.
Grundsätzlich wird zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Tieren unterschieden. Kleintiere wie Hamster, Fische und Vögel stellen in der Regel gar kein Problem dar. Wenn Sie solche Haustiere in der Mietwohnung halten möchten, müssen Sie Ihren Vermieter hierüber nicht informieren. Anders sieht es bei Hunden und Katzen aus. Wenn Sie solche Haustiere in der Mietwohnung halten möchten, müssen Sie Ihren Vermieter hierüber in Kenntnis setzen. Ein Verbot ist aber nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich, beispielsweise, wenn die Haltung eines großen Hundes in dem kleinen Mietobjekt nicht artgerecht wäre.
Für die Haltung gefährlicher Tiere benötigen Sie in der Regel eine offizielle Halteerlaubnis. Aber selbst wenn diese vorliegt, muss Ihr Vermieter einer entsprechenden Haltung offiziell zustimmen. Ebenso ist es erforderlich, dass es sich bei den Tieren um Haustiere handelt. Pferde und Kühe zählen beispielsweise nicht hierzu. Nicht zuletzt können bestimmte Rassen von Tieren verboten werden. Das gilt beispielsweise für Listenhunde.
Um Haustiere in der Mietwohnung verbieten zu können, muss ein Vermieter konkrete und triftige Gründe vorlegen. Beispielsweise muss er es nicht hinnehmen, dass ein Haustier Schäden im Mehrfamilienhaus verursacht oder die Nachbarn stört. Letzteres ist häufig bei Singvögeln der Fall, deren Gesang nur schwer oder gar nicht von den Besitzern kontrolliert werden kann. Außerdem dürfen Sie nur eine gängige Anzahl an Haustieren in der Mietwohnung halten. Eine übermäßige Zahl kann der Vermieter untersagen. Dasselbe gilt, wenn Sie gefährliche Tiere halten möchten. Sollte einer der Mieter eine starke Allergie gegen eine bestimmte Art von Tieren haben, kann die Haltung ebenfalls untersagt werden.
Grundsätzlich kann Ihnen kein Vermieter untersagen, Haustiere in der Mietwohnung zu halten. Bei bestimmten Arten kann jedoch eine Erlaubnis erforderlich werden. Prinzipiell gilt: Machen Sie Ihre Wünsche und Entscheidungen sowohl dem Vermieter als auch anderen Mietparteien transparent. So können Sie in vertrauensvollen Gesprächen viel klären und vermeiden schlechte Stimmung und Auseinandersetzungen. Haben Sie Fragen oder Interesse an dem Verkauf oder Kauf einer Immobilie? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.