Immobilien werden in Deutschland häufig vererbt. Um rechtmäßiger Eigentümer der Wohnung oder des Hauses zu werden, müssen Sie den Erbschein beantragen, mit dem Sie sich gegenüber Grundbuchamt, Mietern und Banken als Erbe ausweisen können. Wenn kein öffentliches Testament existiert und Sie eine Immobilie erben oder auf das Konto des Verstorbenen zugreifen wollen, ist ein Erbschein Pflicht. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Erbschein beantragen, welche Gebühren dafür anfallen und welche Nachweise Sie vorlegen müssen.
Einen Erbschein zu beantragen kann kompliziert wirken. Damit Sie direkt wissen, was Sie tun müssen, haben wir von Zeitlos Immobilien Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Für die Ausstellung von Erbscheinen ist das Nachlassgericht zuständig. Dabei handelt es sich um das Amtsgericht, das für die Region zuständig ist, in der der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Um den Erbschein zu beantragen, müssen Sie persönlich beim Nachlassgericht vorstellig werden. Ein schriftlicher Antrag ist nicht möglich, da Sie bei Gericht eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, mit der Sie die Wahrheit Ihrer Angaben bestätigen. Am besten rufen Sie bei Gericht an und lassen sich hierfür einen Termin geben. Um den Erbschein zu beantragen, benötigen Sie die Geburts- und Sterbeurkunde des Erblassers, gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde, um Ihre Eigenschaft als Ehegatte nachzuweisen. Auch ein Auszug aus dem Familienregister kann nötig sein. Diese Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift erforderlich. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mitnehmen, um Ihre Identität zu belegen. Wenn ein privates Testament vorliegt, müssen Sie dieses im Original mitbringen. Öffentliche Testamente hingegen liegen dem Gericht bereits vor, da sie nach der Beglaubigung zur Verwahrung an dieses übergeben werden.
Wenn Sie einen Erbschein beantragen, müssen Sie diverse Angaben machen. Damit Sie nichts vergessen, gibt es auf den Webseiten der Bundesländer Auflistungen hinsichtlich der erforderlichen Daten. Darüber hinaus können Sie im Internet Formularvorlagen finden, in die Sie Ihre Angaben eintragen können, sodass Sie beim Termin in der Geschäftsstelle des Gerichts alle Informationen parat haben. Alternativ können Sie auch einen Rechtsanwalt oder Notar damit beauftragen, für Sie den Erbschein zu beantragen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie nicht in der Nähe des Erblassers wohnen und die lange Anreise zum Gericht vermeiden wollen. Allerdings fällt für die Tätigkeit des Notars oder Anwalts ein Honorar an.
Nahezu alle Anträge, die bei Gericht gestellt werden, sind kostenpflichtig. Wenn Sie einen Erbschein beantragen, erhebt das Gericht eine Gebühr in Abhängigkeit vom Wert des Nachlasses beziehungsweise der Immobilie. Wenn Sie vor dem Antrag genau wissen wollen, wie viel Geld Sie der Erbschein kosten wird, können Sie dies bei der Geschäftsstelle erfragen, müssen hierfür jedoch wissen, wie hoch der Nachlass ausfällt. Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, beauftragen Sie am besten einen unabhängigen Gutachter, der Ihnen einen reellen Preis mitteilen wird.
Generell nimmt die Ausstellung eines Erbscheins nur wenige Wochen in Anspruch. Ist das Nachlassgericht jedoch überlastet, weil besonders viele Personen einen Erbschein beantragen oder Personal urlaubs- oder krankheitsbedingt ausfällt, kann es auch länger dauern, bis Sie den Erbschein bekommen. Ebenso kann sich das Verfahren verzögern, wenn Sie nicht alle Unterlagen zum Termin mitgebracht haben und einen Beleg nachreichen müssen. Das Dokument wird Ihnen nach der Ausstellung per Post übermittelt.
Hat der Erblasser ein Testament verfasst, das durch einen Notar beglaubigt wurde, müssen Sie rein rechtlich gesehen keinen Erbschein beantragen. Das Testament genügt als Nachweis Ihrer Eigenschaft als Erbe. Wenn eine Bank sich weigert, es als Beleg zu akzeptieren und stattdessen einen Erbschein von Ihnen fordert, können Sie auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 verweisen. Darin hat der BGH festgestellt, dass einem öffentlichen Testament der gleiche Stellenwert zukommt wie einem Erbschein. Dies gilt jedoch nicht für ein privates Testament ohne notarielle Beglaubigung – hier müssen Sie nach wie vor einen Erbschein beantragen, um die Mietobjekte Ihr Eigentum nennen zu dürfen.